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Altholz entsorgen

Holzcontainer: Altholz der Klassen A I–A III entsorgen

Türen, Dielen, Möbelholz, Paneele: Im Holzcontainer entsorgen Sie unbehandeltes und behandeltes Altholz (A I–A III) günstig und sortenrein – vom Umbau bis zur Entrümpelung.

AVV 170201 Holz aus Bau- und Abbruchabfällen

MÜKO Container mit 10 m³ Altholz der Klasse A III
Altholz A I–A III im 10-m³-Container: Paletten, Bretter, Holzreste und Möbelholz.

Holz ist ein Wertstoff: Sortenrein gesammelt wird Altholz recycelt oder energetisch verwertet. In den Holzcontainer dürfen Hölzer der Klassen A I bis A III – also naturbelassenes ebenso wie lackiertes oder beschichtetes Holz ohne Holzschutzmittel. Für belastete Hölzer (A IV, z. B. Bahnschwellen) haben wir eigene Entsorgungswege mit Nachweisverfahren.

Was darf in den Container – und was nicht?

Das darf in den Container

  • Türblätter und Zargen von Innentüren
  • Holzpaneele und Zierbalken
  • Dielen und Furnierholz
  • Späne (unbehandelt)
  • Möbel und Möbelholz (auch lackiert)
  • Mechanisch bearbeitetes Altholz (A I)
  • Beschichtetes/lackiertes Holz ohne PVC und ohne Holzschutzmittel (A II)
  • Holz mit PVC-Beschichtung (A III)

Das darf nicht hinein

  • Brandholz und Bahnschwellen
  • Teerhaltiges Holz, Jägerzaun
  • Mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz (A IV)
  • Fenster und Fensterglas
  • Fensterrahmen
  • Laminat
  • Bauschutt
  • Imprägniertes Holz

Empfohlene Containergrößen

Holz ist relativ leicht – hier dürfen es gern 7–15 m³ sein. Bei gemischten Baustellenabfällen mit hohem Holzanteil kann auch ein Mischcontainer sinnvoll sein; wir rechnen Ihnen beide Varianten vor.

Häufige Fragen

Was bedeuten die Altholzklassen A I bis A IV?

A I ist naturbelassenes, nur mechanisch bearbeitetes Holz. A II ist beschichtetes oder lackiertes Holz ohne halogenorganische Verbindungen (PVC) und ohne Holzschutzmittel. A III umfasst Holz mit PVC-haltiger Beschichtung. A IV ist mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz – es gilt als gefährlicher Abfall und wird über unsere Sondermüll-Entsorgung abgewickelt.

Dürfen Fenster in den Holzcontainer?

Nein – Fenster mit Glas, Fensterrahmen und Laminat gehören nicht in den Altholzcontainer. Fensterrahmen aus Holz sind wegen der früher üblichen Anstriche meist A IV und damit nachweispflichtig.

Was passiert mit dem Altholz?

Sortenreines Altholz wird stofflich verwertet (z. B. Spanplatten) oder energetisch genutzt. Deshalb lohnt sich das Trennen: Reines Holz ist deutlich günstiger als Baumischabfall.

Holzcontainer anfragen – sortenrein spart Geld

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